Wunsch- und Wahlrecht
Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist klar geregelt, dass jeder Rehabilitand ein Wunsch- und Wahlrecht zur Auswahl der Klinik hat. Der Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) muss diesem Wunsch entsprechen, wenn er berechtigt ist. Sie sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welche Rehabilitationskliniken Ihre Erkrankung behandeln und Ihren persönlichen Wünschen hinsichtlich Lage, Ausstattung und Service entsprechen.
Folgende Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts müssen erfüllt werden:
- Zwischen dem Kostenträger und der Klinik muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen (z.B. nach § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung).
- die Klinik muss nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.
- die Klinik muss nachweislich für die Indikation der Erkrankung geeignet sein.
Alle vier Hamm Kliniken verfügen über einen entsprechenden Versorgungsvertrag und nehmen an den Zertifizierungsverfahren der DIN EN ISO 9001:2015 sowie des IQMP Modells (basieren auf dem EFQM-Modell) teil. Unsere Indikationen finden Sie jeweils im Bereich "Medizin und Pflege" Ihrer Wunschklinik.
Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies direkt mit der Einreichung Ihres Reha-Antrags vermerken. Hierfür haben wir Ihnen ein vorgefertigtes Formular mit Musteranschreiben zum Wunsch- und Wahlrecht erstellt.
Wenn Sie Ihren Reha-Antrag bereits verschickt haben, aber noch keine Antwort erhalten haben, können Sie das obige Formular zum Wunsch- und Wahlrecht auch nachträglich einreichen und auf Ihren Reha-Antrag verweisen.
Wenn Ihr Reha-Antrag bereits für eine andere Klinik bewilligt wurde, können Sie immer noch einen Antrag auf Heilstättenänderung einreichen. Sollte Ihr Antrag zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts abgelehnt werden, können Sie in der vorgegebenen Frist Widerspruch einreichen. Eine Vorlage zur Widerspruchsbekundung steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Widerspruch gegen die Ablehnung des ausgeübten Wunsch- und Wahlrechts
Für eine Bewilligung Ihres Antrages hilft eine schlüssige Argumentation, warum eine bestimmte Klinik besonders gut für Sie geeignet ist. Hier empfiehlt es sich, die medizinischen Voraussetzungen der Wunschklinik in den Vordergrund zu stellen.
Mögliche medizinische Gründe, die zur Bewilligung der Wunschklinik verhelfen sind etwa:
- Ein auf die persönlichen Bedürfnisse ausgelegtes Therapieangebot
- Ein interdisziplinäres Behandlungskonzept der Klinik, welches auch die Behandlung von Nebenerkrankungen verschiedener Fachrichtungen ermöglicht.
- Barrierefreiheit (Sehbehinderung, Gehbehinderung, etc.)
- Positive Krankheitsbeeinflussung durch das örtliche Klima
- Geringe Wartezeiten
Auch eine Argumentation basierend auf persönlichen Gründen wie die persönliche Lebenssituation, die Wohnort- oder Akuthausnähe, persönliche Erfahrungen mit der Klinik oder die Möglichkeit einer Begleitpersonenunterbringung ist denkbar.
Sollten Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse). Gerne können Sie auch uns ansprechen.
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Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des Arbeitskreis Gesundheit e.V.