Vor der Reha
Bevor Sie Ihre Reha oder Anschlussreha antreten, gibt es oft noch viel zu tun. Das beginnt schon bei der Antragsstellung, die Sie entweder selbst organiseren müssen oder zusammen mit Ihrem Sozialdienst erstellen. Je näher der Anreisetermin dann rückt, desto mehr steigen Nervosität und das Gefühl, hoffentlich nichts vergessen zu haben. Diese Sorgen wollen wir Ihnen nehmen und Ihnen schon vor der Reha das Gefühl von Sicherheit geben und Sie bei Ihrer Antragsstellung unterstützen.
Ihr Antrag auf eine medizinische Rehabilitation ist bereits genehmigt und Sie haben von uns einen Aufnahmetermin mitgeteilt bekommen?
Mit unserer detaillierten Anreisecheckliste bereiten wir Sie bestens für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik vor. Ob notwendiges Equipment für die Therapien, persönliche Gegenstände oder Dinge, die mit ruhigem Gewissen zu Hause gelassen werden können: Die Checkliste ist umfangreich und übersichtlich gestaltet. Sie kann zudem individuell ergänzt werden, so dass am Ende jeder mit sicherem Gefühl anreisen kann. Sie finden sie in unserer kostenlosen Hamm Kliniken App in den App Stores von Google und Apple oder über den untenstehenden Download Link zum Ausdrucken.
Bitte beachten Sie unbedingt die in Ihrem Einladungsschreiben angegebene Uhrzeit, zu der Sie in der Klinik eintreffen sollten. Wir bereiten Ihr Zimmer für Sie vor und vereinbaren bereits am Aufnahmetag verschiedene Termine mit Ihrem Arzt oder dem Pflegedienst, damit Ihr Therapieplan so schnell wie möglich erstellt werden kann. Für Ihren Klinikaufenthalt ist es wichtig, dass uns alle medizinischen Unterlagen vorliegen, damit die Therapien individuell auf Sie abgestimmt werden können.
Finanzielle Fragen
Übergangsgeld für gesetzlich Versicherte
Mit der Aufnahme in einer Rehabilitationsklinik ruht in der Regel der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Oder Ihre Lohnfortzahlung läuft während der Rehabilitation aus.
Stattdessen kann ein Anspruch auf Übergangsgeld entstehen, das beim Kostenträger der Rehabilitation (Deutsche Rentenversicherung oder Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung) beantragt werden muss.
„Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Sind Sie selbständig tätig beziehungsweise freiwillig Versicherter, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des Einkommens ermittelt, das den vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt. Erhalten Sie während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitsentgelt oder erzielen Sie Arbeitseinkommen, so werden diese Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Waren Sie unmittelbar vor der Rehabilitationsleistung arbeitslos, erhalten Sie (unter bestimmten Voraussetzungen) Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Empfängern von Arbeitslosengeld II werden regelmäßig die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt.“ Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Die Antragsformulare für das Übergangsgeld erhalten Sie in der Regel vor Beginn der Rehabilitation von Ihrem Kostenträger. Nachdem Sie die Formulare ausgefüllt haben, senden Sie sie bitte an Ihren Kostenträger zurück.
Bitte lesen Sie die beigefügten Informationen (G0510) sorgfältig durch.
Unter folgendem Link können sie die Formulare auch herunterladen
Das Formular „Übergangsgeld - Erklärung der Versicherten / des Versicherten (G0512)“ kann auch online an die DRV übermittelt werden
Falls Sie eine Anschlussrehabilitation (AHB) absolvieren und Ihr Kostenträger die DRV Bund oder die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW (ARGE) ist, unterscheidet sich das Antragsverfahren gegebenenfalls. Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung auf Übergangsgeld erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes in unseren Kliniken durch die Sozialberatung