Brandschutz

Brandschutz genießt ein den Hamm-Kliniken sehr hohe Priorität, denn Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Daher vollziehen wir zahlreiche Maßnahmen, die zum einen der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und zum andern wirksame Rettungs- und Löscharbeiten ermöglichen sollen.
Hauptansprechpartner zum Thema Brandschutz in den Hamm-Kliniken ist der Brandschutzbeauftragte und technische Direktor Edward Grant. Zu seinem Aufgabenbiet gehören unter anderem die Vorgaben der Brandschutzordnung umzusetzen, Beschäftigte zu unterweisen, Brandschutzmaßnahmen zu überwachen und das Verhalten im Brandfall zu regeln. In der Brandschutzordnung ist das Verhalten im Brandfall geregelt sowie Ansprechpartner und Notrufnummern hinterlegt.

In erster Linie geht es um den vorbeugenden Brandschutz in den Kliniken. Dieser unterteilt sich in bauliche, technische und betriebliche Maßnahmen.

  • Zu den baulichen Maßnahmen gehört bereits die Verwendung brandfester Baustoffe oder die Integration von Brandschutztüren und -Wänden.
  • Der technische Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes beinhaltet unter anderem die regelmäßige DGUVV 3 Prüfung aller technischen Geräte.
  • Unter die betrieblichen Maßnahmen fallen alle Aspekte, die die Organisation und die Mitarbeiter der Kliniken betreffen. Alle Mitarbeiter werden jährlich durch eine Schulung im Brandschutz unterwiesen. Diese Unterweisung beinhaltet unter anderem das korrekte Verhalten im Brandfall, Tücken und Gefahren im Arbeitsalltag sowie die aktuellen Flucht- und Rettungswegpläne. Außerdem werden regelmäßige Übungen veranstaltet, in denen die Mitarbeiter den korrekten Umgang mit einem Feuerlöscher erlernen. 2015 fand in der Klinik Nahetal eine Großübung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr statt. Sowohl Mitarbeiter als auch Rettungsteam zogen positive Bilanz über das gegenseitige Verhalten und die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in der Klinik.

Alle fünf Jahre muss sich jede Klinik einer Brandschutzbegehung unterziehen. Hierbei prüft ein Mitarbeiter des Kreisbrandamts, ob geltende Brandschutzauflagen umgesetzt wurden und ob neue Brandschutzmängel zu finden sind. Diese gilt es im Anschluss zeitnah und gewissenhaft zu beseitigen.

Doch auch ohne gesetzliche Auflagen haben wir den Anspruch, uns stets in Sachen Brandschutz weiterzuentwickeln. Jede Klinik verfügt über eine hochmodere Brandmeldeanlage, die durch die Betätigung des Druckknopfmelders oder das Anspringen eines Feuermelders einen Notruf an die Feuerwehr auslöst. Außerdem werden sukzessive alle elektronischen Haupt- und Unterverteilungen erneuet. Dies gilt als wesentlicher Bestandteil für die Vorbeugung von Bränden.

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